Patienteninformation

Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie gemäß dem Förderbedarf verordnet. Sie erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Das Rezept bzw. die Heilmittlerverordnung behält für 14 Tage ihre Gültigkeit. In diesem Zeitraum muss die Therapie begonnen werden.

Dauer und Frequenz der Therapie

Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung und Notwendigkeit 30, 45 oder 60 Minuten. Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf. In der Regel findet die Therapie 1-2 pro Woche statt.

Zuzahlung

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil, der aus 10 Euro Verordnungsgebühr und 10% der Behandlungskosten besteht. Weitere Informationen findet man auf  www.Heilmittelrichtlinien.de.

Behandlungsplan und Behandlungskonzept

Jede Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik und Anamnese. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Basis für die Auswahl der geeigneten Behandlungsmethode.

 

Zudem erhalten Sie ein umfassendes Beratungsgespräch über Ursachen und Auswirkungen der Sprach-, bzw. Sprechstörung. Daraufhin legen wir gemeinsam Therapieziele fest und entwickeln darauf basierend einen individuell auf Sie abgestimmten Therapie- und Behandlungsplan. Dieser wird stetig und kontinuierlich überprüft und an die bereits erreichten Therapieziele angepasst.

 

Von großer Wichtigkeit für unsere therapeutische Arbeit ist das Miteinbeziehen von Angehörigen in die Therapie sowie der interdisziplinäre Austausch mit den behandelnden Ärzten, Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren und Kindergärten/Schulen.

 

Ein ebenso wichtiger Bestandteil der Therapie stellt das tägliche häusliche Üben dar. Durch intensives Üben und damit Vertiefen der bereits erarbeiteten Therapieinhalte kann der Therapieerfolg beschleunigt werden.